Die UBA ist für Sie da

Die UBA klärt, vermittelt und schlichtet in Konfliktsituationen und bietet Hilfe für Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Wer kann sich bei der Schlichtungsstelle melden?

Menschen mit Behinderung, ihre Bezugspersonen, Beistandschaften, Fachpersonen oder Institutions-leitungen können sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Melden Sie sich bei der Schlichtungs-stelle, wenn Sie in einer schwierigen Situation nicht selbst weiterkommen,  wenn Sie Konflikte haben oder wenn Sie von Gewalt betroffen sind.

Was bietet die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle vermittelt und schlichtet in Konfliktsituationen.

Freiwillige Fachpersonen arbeiten gemeinsam mit allen, die am Konflikt beteiligt sind, an einer Lösung.

Fachpersonen helfen auch Menschen mit Behinderung, die von Gewalt betroffen sind.

Wer ist die Schlichtungsstelle?

Die UBA ist ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich für ein selbstbestimmtes, würdiges Leben einsetzt.

In den Kantonen Glarus, Schaffhausen und Zürich nimmt die UBA die Aufgabe einer Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Menschen mit einer Behinderung, deren gesetzliche Vertretung und IFEG-Institutionen wahr.

Die UBA kann auf Wunsch von Institutionen als unabhängige Ombudsstelle eingesetzt werden.

Im Kanton Zürich ist die UBA SEBE Schlichtungsstelle