Wer kann sich bei der SEBE-Schlichtungsstelle melden?

Menschen mit Behinderung, die SEBE- Leistungen beziehen, können sich bei der SEBE-Schlichtungsstelle melden. Auch ihre Bezugspersonen können sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Melden Sie sich bei der SEBE-Schlichtungsstelle, wenn Sie in einer schwierigen Situation in SEBE nicht selbst weiterkommen. Zum Beispiel wenn Sie Konflikte mit Anbietenden von SEBE-Leistungen haben. Oder wenn Sie in SEBE von Gewalt betroffen sind.

Was bietet die SEBE-Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle vermittelt und schlichtet in Konfliktsituationen. Fachpersonen arbeiten gemeinsam mit allen, die am Konflikt beteiligt sind, an einer Lösung. Fachpersonen helfen auch Menschen mit Behinderung, die von Gewalt betroffen sind.

Wer ist die SEBE-Schlichtungsstelle?

Die SEBE-Schlichtungsstelle wird im Auftrag des Kantons Zürich von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA geführt.
Die UBA ist ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich für ein selbstbestimmtes, würdiges Leben einsetzt.

Wie arbeitet die SEBE-Schlichtungsstelle?

  • Sie erklären einer Beraterin bei der Anlaufstelle Ihr Problem.

  • Sie besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Kann die Schlichtungsstelle helfen?
    Was kann sie machen?

  • Alle Informationen werden vertraulich behandelt und in einem Dossier aufgeschrieben.

  • Das Dossier wird der Fachkommission Zürich zugestellt.

  • Dort arbeiten freiwillige Fachpersonen, die sich
    mit Menschen mit Behinderung auskennen. Die Fachkommission schaut, wer Sie unterstützen kann.

  • Die zuständige freiwillige Fachperson meldet sich bei Ihnen.

  • Die Fachperson berät Sie vertraulich, kompetent und unabhängig.

  • Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Das heisst, die Fachperson gibt Ihnen Tipps, was Sie selbst tun können.

  • Die Fachperson arbeitet mit allen Beteiligten an einer Lösung.

Vertraulichkeit

Sie können sich in einem ersten Schritt anonym an die SEBE-Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle behandelt Anfragen diskret, unbürokratisch und unter Einhaltung des Datenschutzes.

Kosten

Die Unterstützung der SEBE-Schlichtungsstelle ist für Sie gratis. Sie wird vom Kanton Zürich bezahlt.

Wir sind für Sie da

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Montag bis Freitag
14.00 bis 17.00 Uhr

Telefon: 058 450 60 60
E-Mail: info@uba.ch

Weitere Informationen zu SEBE

Weiterführende Informationen zu SEBE für Menschen mit Behinderung

https://www.zh.ch/sebe

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