UBA Illustration 3 Frauen sitzen an einem Tisch und diskutieren. Eine davon trinkt ein warmes Getränk.

WEITERES ANGEBOT

  • Ombudsstelle
    Die UBA kann auf Wunsch von Institutionen als unabhängige Ombudsstelle eingesetzt werden.
  • Schlichtungsstelle im Behindertenbereich
    In den Kantonen Schaffhausen, Zürich und Glarus nimmt die UBA auch die Aufgabe einer Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und Betreuungsinstitutionen IFEG wahr.

Betroffene

Direkt betroffenen – ältere Menschen, Angehörige, Freunde, Nachbarn, Drittpersonen

Umfeld

Aussenstehende Beobachtende oder Personen, die Abklärungen durchführen und Verletzungen der Würde, Selbstbestimmung oder Probleme und Konflikte wahrnehmen.

Institutionen​

Die UBA steht Institutionen, Behörden und Fachorganisationen, die in Konflikte involviert sind, für eine unabhängige Beurteilung und Bearbeitung zur Verfügung.

Behindertenbereich

In den Kantonen Glarus, Schaffhausen und Zürich nimmt die UBA auch die Aufgabe einer Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Menschen mit einer Behinderung, deren gesetzliche Vertretung und IFEG-Institutionen wahr.