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WEITERES ANGEBOT
- Ombudsstelle
Die UBA kann auf Wunsch von Institutionen als unabhängige Ombudsstelle eingesetzt werden. - Schlichtungsstelle im Behindertenbereich
In den Kantonen Schaffhausen, Zürich und Glarus nimmt die UBA auch die Aufgabe einer Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und Betreuungsinstitutionen IFEG wahr.
Betroffene
Direkt betroffenen – ältere Menschen, Angehörige, Freunde, Nachbarn, Drittpersonen
Umfeld
Aussenstehende Beobachtende oder Personen, die Abklärungen durchführen und Verletzungen der Würde, Selbstbestimmung oder Probleme und Konflikte wahrnehmen.
Institutionen
Die UBA steht Institutionen, Behörden und Fachorganisationen, die in Konflikte involviert sind, für eine unabhängige Beurteilung und Bearbeitung zur Verfügung.
Behindertenbereich
In den Kantonen Glarus, Schaffhausen und Zürich nimmt die UBA auch die Aufgabe einer Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Menschen mit einer Behinderung, deren gesetzliche Vertretung und IFEG-Institutionen wahr.